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von Team Verbraucher | 24 Jan. 2019

Ist die Benutzung eines YouTube-Konverters legal?

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YouTube-Konverter haben in den letzten für einiges Aufsehen im Untergrund gesorgt. Für diejenigen, die neu in der Szene sind, diese Art von Konverter erlaubt es Audiospuren aus einem YouTube-Video zu extrahieren und diese (normalerweise) als .mp3-Datei abzuspeichern, sodass man sie bequem jederzeit hören kann. „Moment mal”, denken Sie sich vielleicht. Ist das nicht nur eine andere Möglichkeit, um das Urheberrecht zu verletzen und Musikunternehmen und deren hart arbeitenden Künstlern um ihre Tantiemen zu bringen? Auf eine Art „Ja”, aber auf eine andere Art „Nein”. Die Problematik ist schon etwas komplizierter, aber diejenigen, welche versuchen etwas für umsonst zu bekommen, werden höchstwahrscheinlich enttäuscht werden. Denn jetzt kommt der Knüller.

Es ist Ihr Video

Selbstredend können Sie den YouTube-Konverter ganz nach Belieben benutzen, wenn das Video, aus dem Sie die Audiodateien extrahieren, von Ihnen hochgeladen wurde und Ihnen gehört. Sie dürfen alles, was an Material von Ihnen erstellt wurde, ganz nach Lust und Laune konvertieren, ohne sich um rechtliche Probleme sorgen zu müssen.

Lizensfrei

Dieses Thema kann sehr leicht unübersichtlich werden, deshalb sei an dieser Stelle vereinfacht gesagt, dass „lizenzfrei“ sich auf alle kreativen Werke bezieht, die als geistiges Eigentum nicht durch das Markenrecht, Urheberrecht oder ein anderes Patentrecht geschützt sind. Obwohl ein Künstler sich dazu entschließen kann, dass eigens geschaffene Material lizensfrei zu veröffentlichen, entschließen sich die meisten Künstler dazu ihre Werke gegen die unerlaubte Nutzung durch die Öffentlichkeit schützen zu lassen.

Das US-Urheberrecht legt allgemein gesagt fest, dass ein Urheberrecht automatisch abläuft und das Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Öffentlichkeit frei zugänglich wird. Aufgrund von allerlei komischen Rechtsstreits im Kongress ist bisher allerdings nur ein einziges vor 1929 erschienenes Werk zum öffentlichen Gut „gealtert“.

Für YouTube-Ripper bedeutet dies, dass sofern eine Audiospur nicht unter eine andere Kategorie, dass nur Audiospuren für 1923 legal mit einem YouTube-Konverter extrahiert werden dürfen. Viel Spaß mit diesen kratzigen, von Hand abgespielten und dudelnden Victrola-Stücken.

Creative Commons

Sie sind ebenfalls auf der sicheren Seite, wenn Sie die Audiospur aus einem Video extrahieren, das unter die Creative Commons-Lizens (CCL) fällt, was auf der Webseite gut sichtbar zu erkennen sein sollte. CCL bedeutet nicht, dass der Autor sein Urheberrecht abgetreten hat – seine Werke sind weiterhin geschützt – aber es bedeutet, dass er oder sie sich dazu entschlossen hat bestimmte Verwendungsformen der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen. Falls Sie auf ein Video stoßen, aus dem Sie die Audiospur extrahieren wollen, schauen Sie zuerst nach, ob es eine CCL gibt, die dies legalisiert. Erwarten Sie aber nebenher gesagt nicht die letzte Veröffentlichung von Ed Sheeran (oder irgendjemand anderem den Sie tatsächlich hören) unter einer CCL wiederzufinden.

Fair Use

Fair Use-Doktrin sorgte in den letzten Jahren für regelmäßigen Diskussionsstoff in der Arena des Urheberrechts. Viele Rechtsanwälte konnten ihr Bankkonto vergrößern, indem sie versuchten dem Gerichtssystem eine endgültige Antwort abzuringen, was „Fair“ Use eigentlich sei. Die Idee ist, dass man als Mitglied der Öffentlichkeit das Recht besitzt, eine „faire“ Menge an urheberrechtlich geschützten Materialien für unter anderem solche Zwecke zu verwenden:

  1. Für journalistische Zwecke in der Form von Kommentaren, Rezensionen oder Kritiken
  2. Für unterrichtliche zwecke
  3. Für parodistische Zwecke

Die Fair Use-Doktrin erlaubt die Verwendung eines Werkes nicht in seiner Gesamtheit, aber nur in Maße einer der oben genannten Kategorien. Nehmen wir als Beispiel ein Lied. Wie weit genau reicht hier der „Fair Use“? Das kann niemand ganz genau sagen. Das hängt von der Tageslaune des Richters ab

Unterm Strich

Falls Sie einen YouTube-Konverter für einen der zuvor genannten Zwecke verwenden möchten dürften Sie vor dem langen Arm des Gesetzes sicher sein. Aber was die meisten wissen möchten ist, ob man urheberrechtlich geschützte Musik von einem Künstler, der auf den Billboard 200 Charts zu einer beliebigen Woche des Jahres auftaucht, extrahieren, herunterladen und abspeichern darf. Die Antwort darauf wäre ein „Nein”. Dies ist urheberrechtlich geschützte Musik und diese ohne Bezahlung zu erwerben ist Diebstahl. Es tut uns leid, Ihnen diese traurige Nachricht überbringen zu müssen.